Behördliche Gutachten/Stellungnahmen

Was ist ein Gutachten?


Ein medizinisches, bzw. psychiatrisches Gutachten ist eine neutrale, fachlich fundierte schriftliche Stellungnahme eines unabhängigen Arztes/Psychiaters oder medizinischen Sachverständigen zu einem medizinischen Sachverhalt.


Das Gutachten beantwortet Fragen von Behörden, Ämtern, Versicherungsträgern und Gerichten. Fragestellungen lauten ZB: Fahreignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (i.S. von dem „Führerscheingesetz“), Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, etc…


Um ein umfangreiches und sachliches Bild zu dem Gegenstand des Gutachtens/der Stellungnahme zu bekommen, sind die bisherig erhobenen medizinischen Befunde betreffend den Sachverhalt, eine persönliche Begutachtung (hier: psychiatrische Exploration) und in gegebenen Fällen weitere bildgebende oder testpsychologische oder labormedizinische Untersuchungen erforderlich.

Procedere:


1.) Der Auftraggeber erteilt schriftlich den Auftrag. z.B: Die amtsärztliche Zuweisung wird von den zu Untersuchenden der/dem beauftragten Psychiater/in ausgehändigt. In anderen Fällen wird die Bestellung, bzw. der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens per Post an den Sachverständigen gesendet.

2.) Terminvereinbarung zu der Begutachtung: Ort und Zeitpunkt.


3.) Persönliche Begutachtung. Zeitlicher Umfang bei Fahreignung i.S. (§10 FSG-GV) beläuft sich auf ca. 60 Minuten. Der Zeitaufwand variiert in den anderen Fällen je nach der Fragestellung.


4.) Fertigstellung der Stellungnahme oder eines Gutachtens erfolgt nach der persönlichen Untersuchung und wird den Betroffenen per verschlüsselter E-Mail und auch postalisch zugestellt.


Wichtige Bemerkung:

Als fachärztliche Gutachterin bin ich zu objektiver, sachlicher und unparteilicher Vorgangsweise verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass ich von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der Behörde entbunden bin.

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